Steuerberatung für Ärzte: Von der Gründung bis Verkauf

Wenn es um die Gesundheit nicht gut bestellt ist, dann führt der nächste Weg zum Arzt. Daher ist dieser Berufszweig vor allem auf dem Land von besonderer Bedeutung. Dort, wo die Menschen nur eingeschränkt mobil sind, ist es wichtig, einen Ansprechpartner für die Sorgen zu haben. Doch die Gründung oder Überschreibung einer Arztpraxis ist mit bürokratischen Hürden verbunden. Abschrecken lassen sollte man sich von diesen allerdings nicht. Welche steuerlichen Fallstricke bei einer Gründung oder bei einem Praxisverkauf zu beachten sind, darüber gibt dieser Ratgeber Auskunft. Vor Gründung oder Verkauf sollte eine passende Steuerberatung für Ärzte von zum Beispiel STICHER Steuerberater aufgesucht werden.

Die Gründung einer Arztpraxis unter steuerlichen Gesichtspunkten

Hierbei sollten sich vorab bereits Gedanken gemacht werden, denn es gibt einen Unterschied, ob man nur Privatpatienten und Selbstzahler behandeln möchte oder ob auch Kassenpatienten zum Kundenstamm zählen sollen. Im ersten Fall ist eine Gründung relativ einfach, denn es wird lediglich nur die eigene Approbation benötigt. Nach einer Mitteilung bei der zuständigen Ärztekammer kann es dann auch bereits losgehen. Möchte man daneben allerdings auch Kassenpatienten behandeln, benötigt man neben der eigenen Approbation zusätzlich eine Zulassung als Vertragsarzt. Diese Zulassung erhält man von den gesetzlichen Krankenkassen. Darüber hinaus benötigt man noch eine eigene Kapitalbedarfsplanung sowie die Facharztweiterbildung. Ein weiterer Punkt der beachtet werden sollte ist die Anzahl der Ärzte in dem Gebiet. Wenn es bereits viele Kassenärzte für Schmerztherapien gibt, ist es nicht möglich dies ebenfalls anzubieten. Denn dies gilt dann als Überversorgung und wird als gesperrtes Gebiet behandelt. Anders sieht es aus wenn man der einzige Urologe ist, hierbei würde die Gründung als nicht gesperrtes Gebiet gelten. Sollte dagegen eine bereits bestehende Praxis in einem gesperrten Gebiet übernommen werden, kann dies gefahrlos getan werden. Auf jeden Fall sollte vor einer Gründung eine Steuerberatung für Ärzte aufgesucht werden.

Was bei einer Übergabe oder einem Verkauf zu beachten ist

Auch bei der Praxisübergabe an einen Nachfolger gibt es einiges zu beachten. Vor der Übergabe sollte, zur optimalen Steuervermeidung eine Steuerberatung für Ärzte aufgesucht werden. Grundsätzlich benötigt wird allerdings die letzte Gewinn- und Verlustrechnung, betriebswirtschaftliche Kennzahlen wie eine Kapitalflussrechnung sowie die letzten Umsätze. Bei einer Veräußerung ist zu beachten, dass diese zu den Einkünften aus selbstständiger oder je nach Rechtsform zur gewerblichen Tätigkeit gehört. Nach dem Verkauf sollte darauf verzichtet werden in der Praxis weiterzuarbeiten, denn dies kann steuerliche Nachteile nach sich ziehen. Eine Alternative gibt es allerdings: Wenn man sich unter dem neuen Arzt anstellen lässt, also ein Angestelltenverhältnis hat, ist dies steuerlich nicht schädlich. Wichtig für die Übergabe und den Verkauf ist auch der vorhandene Kundenstamm, dieser ist dann entsprechend zu berücksichtigen und steigert die Attraktivität der Praxis.


Teilen